Ein definiertes Beispiel soll veranschaulichen wer wieviel bekommt bei einem Konzert.

Ein Pop-Trio spielt vor 600 Gästen in einer Halle mit Sitzplätzen, der Ticketpreis beträgt 50 Euro. Ein lokaler Veranstalter organisiert das Event, eine lokale Beschallungsfirma stellt die Technik und Techniker. Wie verteilen sich die Kosten und wer bekommt am Ende des Tages welchen Anteil?

Diese Frage ist komplex, da die genaue Kostenverteilung stark von individuellen Verträgen, Verhandlungsgeschick und regionalen Gegebenheiten abhängt. Dennoch lässt sich eine realistische Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Verteilung der Gewinne vornehmen.

1. Gesamteinnahmen:

  • Anzahl der Gäste: 600
  • Ticketpreis pro Gast: 50 €
  • Gesamteinnahmen aus Ticketverkauf (brutto): 600 Gäste * 50 €/Ticket = 30.000 €

2. Abzüge vom Ticketpreis (Vorverkaufsgebühren etc.):

Bevor das Geld überhaupt den Veranstalter erreicht, fallen in der Regel Gebühren für Ticketplattformen und Vorverkaufsstellen an. Diese können je nach Anbieter variieren, liegen aber oft bei 10-15% des Ticketpreises. Nehmen wir hier einen durchschnittlichen Wert von 12%.

  • 12% von 30.000 € = 3.600 €
  • Einnahmen nach Abzug der Vorverkaufsgebühren: 30.000 € – 3.600 € = 26.400 €

Dieses Geld ist nun der Topf, aus dem alle Beteiligten bezahlt werden müssen.

3. Kosten des Veranstalters (Schätzung):

Der lokale Veranstalter trägt das Hauptrisiko und muss eine Vielzahl von Kosten decken. Hier eine Aufschlüsselung der wichtigsten Posten:

  • Hallenmiete: Eine Halle mit Sitzplätzen für 600 Personen kann je nach Größe, Lage und Ausstattung stark variieren. Für einen Abend können hier grob 1.500 € – 4.000 € anfallen. Nehmen wir hier 2.500 € an.
  • Beschallungs- und Lichttechnik (inkl. Techniker): Eine lokale Beschallungsfirma liefert nicht nur das Equipment, sondern auch das Personal (Tontechniker FOH, Monitor-Techniker, Lichttechniker). Für ein Pop-Trio in einer Halle dieser Größe und für ein professionelles Setup können hier 2.000 € – 5.000 € anfallen. Nehmen wir 3.500 € an.
  • Security/Ordnungsdienst: Für 600 Gäste werden in der Regel 6-10 Security-Kräfte benötigt (Faustregel: 1 pro 100 Personen). Bei einem Stundenlohn von ca. 25-50 € pro Person für 6-8 Stunden ergeben sich hier Kosten. Nehmen wir 8 Personen für 7 Stunden à 35 €/Stunde = 1.960 €.
  • GEMA-Gebühren: Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) erhält einen Anteil an den Ticketeinnahmen. Dieser richtet sich nach Ticketpreis und Besucherzahl. Bei 600 Gästen und 50€ Ticketpreis kann das grob 800 € – 1.500 € betragen. Nehmen wir 1.200 € an.
  • Versicherungen: Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen sind unerlässlich. Ca. 200 € – 500 €. Nehmen wir 300 € an.
  • Werbung & Marketing: Plakate, Social-Media-Kampagnen, lokale Anzeigen etc. Hier können je nach Umfang 500 € – 2.000 € anfallen. Nehmen wir 1.000 € an.
  • Personal (Einlass, Garderobe, etc.): Abgesehen von Technikern und Security werden weitere Helfer benötigt. Geschätzt 500 € – 1.000 €. Nehmen wir 750 € an.
  • Catering/Verpflegung für Band & Crew: Abhängig von der vertraglichen Vereinbarung und dem Umfang. Geschätzt 300 € – 800 €. Nehmen wir 500 € an.
  • Sonstiges (Garderobe, Reinigung, Müllentsorgung, evtl. Gagen für Support-Act etc.): Ca. 500 € – 1.000 €. Nehmen wir 750 € an.

Gesamtkosten des Veranstalters (Schätzung): 2.500 + 3.500 + 1.960 + 1.200 + 300 + 1.000 + 750 + 500 + 750 = 12.460 €

4. Die Gage des Pop-Trios (Künstlergage):

Die Gage des Trios ist der größte Einzelposten. Bei unbekannteren bis mittelmäßig bekannten Künstlern wird oft ein „Door Deal“ oder eine Kombination aus Festgage und Umsatzbeteiligung vereinbart.

  • Szenario 1: Reiner „Door Deal“ (z.B. 70/30 zugunsten der Band nach Abzug der Veranstalterkosten):
    • Einnahmen nach VVK-Gebühren: 26.400 €
    • Abzüglich Veranstalterkosten: 26.400 € – 12.460 € = 13.940 € (Netto-Einnahmen vor Bandgage)
    • Anteil der Band: 70% von 13.940 € = 9.758 €
    • Anteil des Veranstalters: 30% von 13.940 € = 4.182 €
  • Szenario 2: Festgage + Prozentsatz:
    • Nehmen wir an, das Trio hat eine Festgage von 5.000 € – 8.000 € vereinbart. Nehmen wir 7.000 € an.
    • Oft gibt es zusätzlich eine prozentuale Beteiligung ab einem bestimmten Ticketumsatz („Break-Even“).
  • Wichtig: Von der Gage des Trios müssen wiederum Kosten der Band (Reisekosten, ggf. Tourbus, eigene Techniker, Management, Unterkunft, Merchandising-Produktion) abgezogen werden. Diese 7.000 – 9.000 € sind also nicht der Gewinn für jeden Musiker persönlich.

5. Wer bekommt welchen Anteil am Ende des Tages?

Lassen Sie uns das mal anhand eines realistischen Szenarios mit Festgage für die Band durchrechnen:

  • Gesamteinnahmen (nach VVK-Gebühren): 26.400 €

Abzüge/Kosten:

  1. Ticketplattform/VVK-Stellen: 3.600 € (bereits abgezogen)
  2. Veranstalter-Fixkosten: 12.460 €
    • Halle: 2.500 €
    • Technik & Personal: 3.500 €
    • Security: 1.960 €
    • GEMA: 1.200 €
    • Versicherungen: 300 €
    • Werbung: 1.000 €
    • Personal (Einlass etc.): 750 €
    • Catering: 500 €
    • Sonstiges: 750 €
  3. Gage des Pop-Trios: 7.000 € (Festgage)

Berechnung des Überschusses / Verlusts:

  • Gesamtkosten: 12.460 € (Veranstalter) + 7.000 € (Bandgage) = 19.460 €
  • Überschuss vor Veranstalter-Gewinn: 26.400 € (Einnahmen) – 19.460 € (Gesamtkosten) = 6.940 €

Aufteilung des Überschusses:

Dieser Überschuss von 6.940 € ist nun der Brutto-Gewinn für den lokalen Veranstalter, der daraus noch seine eigene Arbeitszeit, Steuern (Umsatzsteuer etc.) und eventuelle Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben oder Verluste bei anderen Konzerten decken muss. In manchen Verträgen wäre dieser Betrag auch die Basis für eine weitere Gewinnbeteiligung der Band (z.B. 50/50 vom Überschuss nach Kostendeckung).

Zusammenfassend (fiktives Beispiel):

  • Ticketkäufer: Zahlt 50 € (+ VVK-Gebühren)
  • Ticketplattform/VVK-Stellen: 3.600 € (ca. 12% der Ticketeinnahmen)
  • Pop-Trio (Brutto-Gage): 7.000 € (muss davon eigene Kosten decken)
  • Lokale Beschallungsfirma (als Dienstleister des Veranstalters): Ca. 3.500 € (Teil der Veranstalterkosten)
  • Veranstalter: Trägt alle Kosten (12.460 €) und erhält den restlichen Überschuss (6.940 €), aus dem er seinen Gewinn, Steuern und Risiko abdeckt.

Wichtige Anmerkungen:

  • Risiko: Der Veranstalter trägt das volle finanzielle Risiko. Wenn nur 300 Leute kommen, sind die Fixkosten immer noch da, und es droht ein erheblicher Verlust.
  • Variabilität: Die genannten Zahlen sind Schätzungen. Hallenmieten, Gagen und Technikpreise können regional und je nach Verhandlungsstärke stark variieren.
  • Merchandise: Oft erzielt die Band zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von Merchandise (T-Shirts, CDs etc.), die hier nicht berücksichtigt sind. Der Veranstalter erhält hier manchmal einen kleinen Prozentsatz.
  • Getränke-/Essensumsatz: Die Halle oder der Betreiber der Gastronomie erzielt zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von Getränken und Speisen, die nicht in den Ticketpreisen enthalten sind und nicht direkt an den Konzertumsatz gebunden sind, aber die Rentabilität der Location sicherstellen.

Es zeigt sich: Auch ein vermeintlich kleines Konzert ist ein komplexes finanzielles Unterfangen, bei dem viele Zahnräder ineinandergreifen und am Ende des Tages oft nur ein relativ kleiner Anteil als Reingewinn übrig bleibt – selbst wenn der Saal ausverkauft ist.